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BQ-Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikation

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Standardeinzelsicht

Aktuelles

Veranstaltung

Wie funktioniert das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirklich?

24.06.2025
Veranstaltung
Welcome Center Ostwürttemberg | Welcome Center Ulm/ Oberschwaben | Welcome Service Region Stuttgart

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde 2020 in Deutschland eingeführt und regelt seitdem die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Dies soll langfristig ein Baustein bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels sein.
2023/2024 wurde das FEG novelliert und an verschiedenen Stellen angepasst. Unternehmen haben jetzt zahlreiche Möglichkeiten, Fachkräfte aus nicht EU-Staaten einzustellen.

Durch die Veranstaltung bekommen Sie einen Überblick und lernen Neuerungen wie z.B. die Anerkennungspartnerschaft, die Berufserfahrenenregelung und die Chancenkarte kennen.

Die neue Landesagentur für Fachkräftezuwanderung stellt Ihnen außerdem das beschleunigte Fachkräfteverfahren vor und gibt Tipps zur Antragstellung.

Eine vorherige Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist erforderlich

Veranstaltung

#GemeinsamIntegrieren: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

30.04.2025
Veranstaltung
IHK Trier

Für Ausbilder und Führungskräfte bietet die kostenfreie Webinarreihe #GemeinsamIntegrieren wertvolle Informationen zur Integration ausländischer Mitarbeitender. Das Angebot der Externer Link: IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen dabei, interkulturelle Hürden zu überwinden, Onboarding-Prozesse effektiv zu gestalten und langfristige Fachkräftebindung zu fördern. Die Webinare finden in Zusammenarbeit mit den Projekten NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge und Unternehmen Berufsanerkennung statt. Der Fachkräftemangel ist bei Unternehmen immer präsenter. Viele Betriebe setzen daher verstärkt auf die Rekrutierung von Mitarbeitenden aus dem Ausland. Dieser Prozess erfordert eine sorgfältige Planung, Anpassung an kulturelle Hintergründe und beinhaltet bürokratische Herausforderungen. Anhand von Praxis-Beispielen werden die verschiedenen Möglichkeiten vorgestellt, sowie die gesetzlichen Neuerungen zur Gewinnung von Mitarbeitenden aus dem Ausland kompakt erklärt.
Das Projekt UBAconnect bringt Fachkräfte mit Teilanerkennung und passende Unternehmen zusammen. 

  • Überblick über die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
  • Erfolgreiche Rekrutierung internationaler Fachkräfte
  • Praxisbeispiele und Vorstellung des Projekts UBAconnect
     

Eine vorherige Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung ist erforderlich.

Liste

Aktuelles

In dieser Rubrik halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie über Entwicklungen rund um das BQ-Portal, über aktuelle Veranstaltungen sowie über wichtige Neuigkeiten und neue Studien im Themenfeld.
Zusatzinformation
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Gültigkeit: seit 01.01.1990
Österreich
Zusatzinformation
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Gültigkeit: 01.01.2012 bis 31.12.2017
Österreich
Meldung

Neuer Förderaufruf: Innovationen für Fachkräftesicherung und Arbeitsmarktintegration

24.07.2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) die Umsetzung vielversprechender nichttechnischer Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Standardeinzelsicht

Das sind die Infos über andere Länder

Meldung

Neue BIBB-Befragung: Bessere Arbeitsmarktchancen und Arbeitsbedingungen durch die Anerkennung

02.04.2025
Die erste Online-Befragung von Personen, die Anerkennung durchlaufen haben oder dies unmittelbar planen, gibt Einblicke in Ihre Motivation, ihre Erfahrungen mit dem Verfahren und die Auswirkungen der Anerkennung auf ihre berufliche Integration. Die Ergebnisse zeigen, dass bessere Arbeitsmarktchancen und Arbeitsbedingungen eine zentrale Motivation für die Antragstellung in den nicht reglementierten Berufen darstellen. Darüber hinaus ist die Bereitschaft eine Anpassungsqualifizierung zu absolvieren in den nicht reglementierten Berufen genauso hoch wie in den reglementierten Berufen, obwohl dies nicht für die Berufsausübung erforderlich ist.
Zusatzinformation
Das Büro für das Brevet de technicien supérieur (BTS)
Office du brevet de technicien supérieur
Gültigkeit: seit 01.01.1990
Togo
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