Die vorab veröffentlichte Publikation „Berufliche Anerkennung im Einwanderungsprozess – Stand und Herausforderungen bei der Antragstellung aus dem Ausland“ macht deutlich, dass hier vieles bereits gut funktioniert. Die Untersuchung, die auf qualitativen Interviews mit am Anerkennungs- und Zuwanderungsprozess beteiligten Akteuren basiert, zeigt aber auch: Die berufliche Anerkennung im qualifizierten Einwanderungsprozess läuft nicht immer reibungslos ab. So weisen die Akteure auf eine Reihe von Herausforderungen hin, angefangen bei der Vielzahl zuständiger Stellen und dem nicht immer einfachen Nachweis der örtlichen Zuständigkeit, über die teilweise langen Wartezeiten, bis hin zur Schwierigkeit, in einigen Berufen geeignete Ausgleichsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen zu finden.
Ergänzend liefert die Vorabveröffentlichung „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Anträge aus dem Ausland im Spiegel der amtlichen Statistik“ einen Überblick zum Umfang der gestellten Auslandsanträge seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes am 1. April 2012. Darüber hinaus befasst sie sich mit deren Herkunftsländern und den deutschen Referenzberufen. So wurden im Zeitraum von 2012 bis 2017 mehr als 13.100 Auslandsanträge gemeldet. Ein Großteil davon, nämlich 69 Prozent, stammte aus Ländern der EU, des EWR beziehungsweise der Schweiz. 31 Prozent stammten aus Drittstaaten. 88 Prozent der Auslandsanträge bezogen sich auf reglementierte, zwölf Prozent auf nicht reglementierte Berufe. Der Fachbeitrag beinhaltet auch ein Kapitel dazu, wie die Verfahren zu Auslandsanträgen beschieden wurden.
Beide Publikationen aus der BIBB-Reihe „Fachbeiträge im Internet“ finden sie hier:
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
Anerkennungsmonitoring im BIBB
Diese Meldung wurde von den Pressemitteilungen des Portals Anerkennung in Deutschland übernommen.