Im Jahr 2013 wurden in Deutschland fast 12.000 ausländische Berufsqualifikationen anerkannt, meldet das Statistische Bundesamt. Gerade im Hinblick auf die derzeitigen Fachkräfteengpässe ist dies eine gute Nachricht.
Seit April 2012 gewährt das sogenannte Anerkennungsgesetz einen Rechtsanspruch auf Prüfung von im Ausland erworbenen Qualifikationen. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im April 2012 wurden bis Ende 2013 insgesamt etwa 26.500 Anträge auf Anerkennung gestellt. Mehr als 19.000 ausländische Berufsqualifikationen wurden vollständig oder teilweise anerkannt. Allein 2013 wurden rund 11.900 ausländische Abschlüsse als vollständig oder teilweise gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation eingestuft. Mehr als 90 Prozent der Anträge war damit erfolgreich. Etwa die Hälfte der Antragsteller kann aus der Europäischen Union (6.600), gefolgt vom übrigen europäischen Ausland (2.500) und Asien (1.700). Die meisten Anträge betrafen Gesundheitsberufe, gefolgt von den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen. In beiden Bereichen besteht laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung der größte Mangel an Fachkräften.
Das Anerkennungsgesetz erweist sich somit als wichtiges Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Auch künftig birgt es Potenzial, denn etwa drei Millionen der in Deutschland lebenden Migranten haben vor ihrer Einwanderung einen Berufsabschluss erworben – und nur ein Bruchteil hat sich diesen bislang anerkennen lassen. Um die zuständigen Stellen bei der Prüfung der zu erwartenden Anträge auf Anerkennung zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das BQ-Portal geschaffen. Das vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln betreute Informationsportal hilft Unternehmen und Kammern dabei, die ausländischen Berufsabschlüsse zu bewerten.