Ausländerbehörde zieht positiv Bilanz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Seit dem 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das Gesetz macht es für Unternehmen einfacher, Menschen aus dem nicht europäischen Ausland zu rekrutieren und als Fachkräfte oder Auszubildende zu beschäftigen. „Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz funktioniert“ zieht der Leiter der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW positive Bilanz.

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat Dr. Axel Rosenthal zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz interviewt. Der Leiter der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (ZFE NRW) , welche seit dem 2. März 2020 existiert, äußert sich zu den Erfahrungen mit den ersten 900 Fällen mit Bezug zum beschleunigten Verfahren und den rund 5.000 Fällen, bei denen Fachkräfte aus dem Ausland noch ohne konkretes Arbeitsangebot eine Arbeitserlaubnis in Nordrhein-Westfalen beantragt haben. Die Behörde hat den Auftrag, die Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Arbeitnehmende und Arbeitgebende so schnell und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Es geht in dem Interview um die Fragen: Welche Verfahrensschritte sind bis zur Einreise und zur Arbeitsaufnahme erforderlich? Welche Unterlagen müssen besorgt und eingereicht werden, um ein Visum zu erhalten? An wen müssen sich Antragstellende wenden, um einen Behördenmarathon zu umgehen? Herr Dr. Rosenthal geht ebenfalls darauf ein, welche Berufe am meisten Vertreten sind und wie das alles in Zeiten der Corona-Pandemie gelingt.

Zum Interview des KOFA mit Herrn Dr. Rosenthal