Anerkennungsverfahren macht Deutschland zu attraktivem Arbeitsort

Diese Woche hat das Bundeskabinett den zweiten Anerkennungsbericht beschlossen, der eine positive Bilanz aus drei Jahren Erfahrungen mit dem  Anerkennungsgesetz zieht. So trägt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wesentlich dazu bei, dass Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zum Arbeiten wird.

Diese Woche hat das Bundeskabinett den zweiten Anerkennungsbericht beschlossen, der eine positive Bilanz aus drei Jahren Erfahrungen mit dem  Anerkennungsgesetz zieht. So trägt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wesentlich dazu bei, dass Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zum Arbeiten wird. Denn wer einen Antrag auf die Berufsanerkennung stellt, hat gute Aussichten: Von den rund 26.500 Anträgen zwischen April 2012 und Dezember 2013 wurden 96 Prozent mit einer vollen oder teilweisen Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf beschieden. Die meisten Antragsteller kamen dabei aus Polen, Rumänien und Russland. Weiterhin wurden gerade in den Bereichen, in denen bereits ein großer Fachkräftemangel herrscht, wie zum Beispiel die Gesundheits- und Pflegebranche, viele Anträge gestellt. Zudem wurden insgesamt  von April 2012 bis Ende 2014 circa 40.000 Interessenten beraten.

Im Rahmen einer vom Bundesinstitut für Berufsbildung durchgeführten  repräsentativen Betriebsbefragung  wurde u.a. untersucht, welche Meinung deutsche Arbeitgeber zur Rekrutierung von Zugewanderten mit ausländischen Berufsabschlüssen haben. So würden fast 80 Prozent der befragten Betriebe ohne Bedenken Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen einstellen. Zwei Drittel der Befragten sind außerdem bereit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einem Anerkennungsverfahren konkret zu unterstützen. Etwas über 40 Prozent der Betriebe kennen inzwischen bereits die noch recht neuen Anerkennungsregeln.  Die Unternehmen könnten zur Sicherung ihrer Fachkräfte noch mehr von den Möglichkeiten des Anerkennungsverfahrens profitieren.

Den vollständigen Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 finden Sie hier.