Brexit bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Der Austritt erfolgte nach Ende des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020. Am 1. Januar 2021 trat ein Partnerschaftsabkommen zunächst vorläufig in Kraft, das die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regelt.
Der Brexit hat rechtliche Auswirkungen auf die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem Vereinigten Königreich:
- Für bereits anerkannte Berufsqualifikationen bleibt die Anerkennung auch nach dem Brexit gültig.
- Wurde die Anerkennung einer britischen Berufsqualifikation vor dem 1. Januar 2021 beantragt und noch nicht entschieden, muss das Anerkennungsverfahren laut Austrittsabkommen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften fortgesetzt und abgeschlossen werden. Genaue Auskunft erteilt die zuständige Stelle. Diese lässt sich im Profi-Filter von Anerkennung in Deutschland ermitteln.
- Wird die Anerkennung nach dem 1. Januar 2021 beantragt, gelten die nationalen Regelungen für Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Die automatische Anerkennung nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie findet keine Anwendung mehr. Laut Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich können Berufsorganisationen beider Vertragspartner erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen.
Informationen zum Berufsbildungssystem Großbritanniens finden Sie im BQ-Portal Länderprofil.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter Anerkennung in Deutschland sowie den folgenden Links:
- Bundesregierung: Informationsseite zum Brexit
- BMBF: Informationen zum Partnerschaftsabkommen
- BMBF: Was bedeutet der Brexit für Bildung und Forschung?
- EU-Kommission: Mitteilung zur Anerkennung nach dem Brexit
- EU-Kommission: Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
- EU-Kommission: Leitfaden zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU