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Zum 18. November 2023 treten die ersten Änderungen der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Internationale Fachkräfte, die über eine Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation verfügen, dürfen künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. So kann eine Elektrikerin als Mechatronikerin oder ein technischer Betriebswirt als IT-Berater beschäftigt werden. Dies ermöglicht Unternehmen eine höhere Flexibilität. Gleichzeitig gelten nun abgesenkte Gehaltsgrenzen im Höhe von 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
In dieser Rubrik halten wir Sie stets auf dem Laufenden und informieren Sie über Entwicklungen rund um das BQ-Portal, über aktuelle Veranstaltungen sowie über wichtige Neuigkeiten und neue Studien im Themenfeld.
„Ein solches Gesetz war überfällig.“ Dr. Sonja König weiß, dass es wichtig ist, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihr Können zu zeigen. Sie leitet den Bereich Aus- und Weiterbildung bei der KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes begleitet das Familienunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Anerkennungsverfahren, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben. Denn davon profitiert auch KIND Hörgerate: Gerade beim Mangelberuf Hörgeräteakustiker wird es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Drei Mitarbeiterinnen aus Polen haben bereits mithilfe des Unternehmens ihren Abschluss als Hörakustikerin anerkannt bekommen. So auch Anna Domnick, die jetzt, nach der Anerkennung, als vollwertige Fachkraft arbeiten kann.