KIND Hörgeräte: Fachkräftegewinnung auf anderem Wege

„Ein solches Gesetz war überfällig.“ Dr. Sonja König weiß, dass es wichtig ist, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihr Können zu zeigen. Sie leitet den Bereich Aus- und Weiterbildung bei der KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes begleitet das Familienunternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Anerkennungsverfahren, die ihre Berufsqualifikationen im Ausland erworben haben. Denn davon profitiert auch KIND Hörgerate: Gerade beim Mangelberuf Hörgeräteakustiker wird es immer schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Drei Mitarbeiterinnen aus Polen haben bereits mithilfe des Unternehmens ihren Abschluss als Hörakustikerin anerkannt bekommen. So auch Anna Domnick, die jetzt, nach der Anerkennung, als vollwertige Fachkraft arbeiten kann.

Mangelberuf Hörakustiker: Alle Qualifikationen – auch ausländische – im Unternehmen nutzen

Hörgeräteakustiker sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt rar. Schon seit einigen Jahren fallen sie unter die Top-10-Berufe, in denen Fachkräfte fehlen. Verstärkt durch den demographischen Wandel hat auch KIND Hörgeräte damit zu kämpfen, geeignetes Personal zu finden. Hinzu kommt, dass Hörgeräteakustiker in den Bereich des Gesundheitshandwerks fallen. „Wir können fast nur mit ausgebildetem Fachpersonal arbeiten. Dazu sind wir verpflichtet“, schildert Frau Dr. König. „Das Thema Fachkräftesicherung und die Nutzung aller Qualifikationen ist daher für uns sehr wichtig.“

Das Unternehmen handelt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und die im Unternehmen angelernt wurden, können mithilfe des Betriebs ihren Berufsabschluss anerkennen lassen. Für Frau Dr. König zahlt sich der Aufwand aus: „Wir können hochqualifizierte Menschen als vollwertige Fachkräfte einsetzen.“ Nicht zuletzt bindet KIND Hörgeräte dadurch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen. „Indem wir sie bei der Anerkennung ihres Abschlusses unterstützen, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie uns wichtig sind und dass wir an ihr Können glauben.“

Deshalb unterstützt das Unternehmen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischen Berufsqualifikationen, wo es kann. Insbesondere für Menschen, die im Umgang mit Anträgen und Ämtern nicht geübt sind, ist der bürokratische Aufwand ungewohnt. „Daher sind wir Ansprechpartner im gesamten Prozess. Ich gehe mit ihnen zum Beispiel die Unterlagen durch und helfe, Formulare zu organisieren und auszufüllen. Außerdem übernehmen wir die Kosten, die bei einer 20-seitigen Übersetzung schon einmal einen nicht ganz unbeachtlichen Betrag ausmachen können “, so Dr. König.

Praxisbeispiel KIND 2

Dank Anerkennungsgesetz von angelernter Arbeitskraft zur vollwertigen Fachkraft

Vor zehn Jahren hatte Anna Domnick schon einmal versucht, ihren polnischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen – ohne Erfolg. Nachdem sich die rechtliche Grundlage mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im April 2012 geändert hatte, hat KIND Hörgeräte auch sie auf ihrem Weg zur anerkannten Hörgeräteakustikerin begleitet. Sie ist eine von drei Mitarbeiterinnen, die ihre Ausbildung in Polen gemacht haben und dank des Anerkennungsgesetzes jetzt als Fachkräfte arbeiten dürfen. „Eine weitere polnische Kollegin hat sogar schon ihren Meistertitel erlangt – eine Qualifikationsstufe, die dank der Anerkennung auch Frau Domnick offen steht“, freut sich Dr. König.

Seit 1997 ist Anna Domnick bei KIND Hörgeräte beschäftigt und arbeitet derzeit in einem Fachgeschäft in Berlin. In Polen absolvierte sie eine Berufsausbildung zur Gehörprotetikerin – im Rahmen eines Studiums. Anders als in Deutschland ist es in Polen oftmals üblich, Handwerksberufe zu studieren und Weiterbildungen abzulegen (anstatt eine duale Berufsausbildung zu machen). Die Grundlagen für die Anerkennung der beruflichen Inhalte waren ihre polnische Ausbildung, mehrere Weiterbildungen und ein ausführliches Arbeitszeugnis von KIND Hörgeräte. „Anhand ihrer einschlägigen praktischen Berufserfahrung konnten wir schnell erkennen, dass Frau Domnick alle berufsfachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringt, um im deutschen Referenzberuf Hörakustikerin zu arbeiten“, so Dilek Intepe von der Handwerkskammer Berlin. Sie war damit betraut, das Anerkennungsverfahren von Frau Domnick durchzuführen. Nach ein paar Wochen konnte sie den Bescheid einer vollen Gleichwertigkeit ausstellen. Auch Frau Dr. König ist zufrieden: „Hier in Berlin ist alles gut gelaufen, die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer war sehr angenehm.“

Bewerber mit ausländischen Abschlüssen – für KIND Hörgeräte eine Perspektive

Aufgrund dieser Erfahrungen wird sich das Unternehmen auch in Zukunft für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikationen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen. „Generell ist es interessant für uns, Abschlüsse geeigneter Bewerber aus dem Ausland genauer zu betrachten.“ Dr. König ist sich aber auch bewusst: „Hörgeräteakustiker ist ein beratungsintensiver Beruf mit Menschen, die nicht gut hören.“ Daher ist das Thema Sprache äußerst wichtig. „Aber wir wären in der Lage, bestimmte Inhalte nachzuqualifizieren. So können wir praktische Tätigkeiten, wie Fräsen oder Reparaturen intern schulen. Bei Kandidaten, die die Qualifikation mitbringen, wäre uns das den Aufwand wert.“

 

Herausforderungen im Anerkennungsprozess meistern – auch mit Hilfe des BQ-Portals

Den anzuerkennenden Abschluss mit dem deutschen Referenzberuf zu vergleichen, das sieht Frau Dr. König als eine der größten Herausforderung. „Da wir bundesweit tätig sind, haben wir bei jedem Anerkennungsverfahren einen anderen Ansprechpartner, der sich in die Thematik des Berufs neu reindenken muss.“ Genau hier setzt das BQ-Portal an: „Wenn die zuständigen Mitarbeiter der Handwerkskammern beispielsweise ihre Prüfergebnisse und Erfahrungen zu bestimmten Berufsbildern im BQ-Portal teilen, dann können alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern davon profitieren und die Abschlüsse einheitlich anerkennen“, so Intepe. Dazu kommt, dass der persönliche Kontakt zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Kammermitarbeiterin oder -mitarbeiter im Anerkennungsprozess besonders wichtig ist. „Da die Beratung vor Ort ganz oft eine zentrale Rolle spielt, trägt die örtliche Nähe dazu bei, dass die Verfahren besser und reibungsloser durchlaufen werden können“, so Intepe.

Auf einen Blick

Branche: Hörgeräteakustik

Anerkannter Beruf: Hörgeräteakustikerin

Standort: weltweit; Unternehmenszentrale: Großburgwedel

Beschäftigte: 2.500

 

Kontakt:

KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG
Kokenhorststraße 3–5
30938 Großburgwedel

Tel.: 05139 8085-0
E-Mail: info(at)kind.com
Homepage: www.kind.com

 

Interview mit KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG im Jahr 2015.