Werden wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, werden diese im Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung aufgeführt.
- Handelt es sich bei dem deutschen Referenzberuf um einen nicht-reglementierten Beruf, wird zum Erreichen der vollen Gleichwertigkeit eine Anpassungsqualifizierung vorgeschlagen. Dies ist für Sie und Ihre Fachkraft ein Ansatzpunkt zum weiteren Vorgehen.
- Bei reglementierten Berufen ist eine Ausgleichsmaßnahme Voraussetzung, um in dem jeweiligen Beruf arbeiten zu können. In diesem Fall muss die zuständige Stelle eine Ausgleichsmaßnahme nennen, mit welcher diese Unterschiede ausgeglichen werden können. Dazu gehören die Eignungsprüfung, die Kenntnisprüfung und der Anpassungslehrgang.
Die passgenaue Maßnahme für Ihre Fachkraft finden
Bei der Auswahl der richtigen Anpassungsqualifizierung muss der Antragstellende individuell in den Blick genommen werden. Da neben dem ausländischen Berufsabschluss auch die Erwerbsbiografie der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in die Entscheidung einbezogen wird, ist es wichtig, auf den Gleichwertigkeitsbescheid aufbauende, passgenaue Maßnahmen festzulegen.Die Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Aber auch die Mitarbeiter/innen der Jobcenter, der Weiterbildungsträger etc. können beratend zur Seite stehen, um den passenden Qualifizierungsweg für Sie und Ihre Fachkraft zu finden.
Eine Übersicht der Agentur für Arbeit über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Anpassungsqualifizierungen finden Sie im Werkzeugkasten von Unternehmen Berufsanerkennung.
Auch als Unternehmen können Sie eine unterstützende Funktion bei der Suche nach einer passenden Anpassungsqualifizierung einnehmen. Sie können Ihre Fachkraft sowohl inhaltlich als auch sprachlich bei der Vorbereitung unterstützen oder beispielsweise einen Sprachkurs oder Anpassungslehrgang finanziell fördern.
Wie können Anpassungsqualifizierungen konkret aussehen? Im Folgenden führen wir Ihnen einige Beispiele auf.