Der Anteil der vollen Gleichwertigkeiten fällt je nach Beruf unterschiedlich aus. Die Erfolgsquote einer positiven Anerkennung bei den reglementierten Berufen liegt zwischen knapp 35 und 65 Prozent mit Ausnahme des Berufs Altenpfleger/in, der eine geringe Erfolgsquote von 19 Prozent aufweist. Die Anerkennungsverfahren zu diesem Beruf hatten das meist negatives Ergebnis mit rund 50 Prozent. Bei knapp 60 Prozent der Bescheide der Berufe Gesundheits- und Krankenpfleger/in / Pflegefachmann/frau, Gesundheits- und Kinderpflegern/innen, Hebammen/Entbindungspfleger/innen, Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/innen, Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/innen und Pharmazeutisch-technische(r) Assistent/innen wird eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt, die zum Ende des Berichtsjahres 2022 noch nicht absolviert war. Bei der Betrachtung der Auswertungen ist zu bedenken, dass ggf. eine größere Antragszahl bestimmter Berufe auf einzelne Länder entfallen, wodurch die Ergebnisse der vollen Gleichwertigkeit deutlich beeinflusst werden können.
Wie in der Grafik wiedergegeben, liegt der höchste Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide für den nicht reglementierten Beruf Koch/Köchin bei 81 Prozent. Direkt danach folgen die Berufe Restaurantfachmann/-frau, Industrieelektriker/in, Fachkraft für Metalltechnik und Elektroanlagenmonteur/in mit über 60 Prozent. Auffallend geringe Quoten vollständiger Gleichwertigkeit gibt es hingegen bei den nicht-reglementierten Berufen IT-Sytem-Elektroniker/in, Elektroniker/in für Informations- und Systemtechnik und Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Dennoch wird über 70 Prozent eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Ferner liegt der Anteil aller nicht reglementierten Berufe, denen eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt wird, zwischen nahezu 20 und 80 Prozent. Die meist negativ bescheinigten Verfahren von den nicht-reglementierten Berufen verzeichnetet der Beruf Friseur/in (6 Prozent).
Für die genaue Anzahl der Anerkennungsbescheide siehe Abbildung darunter.
Im Jahr 2022, ähnlich wie in den Jahren zuvor, überwiegen vor allem die medizinisch reglementierten Berufe bei den Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Bezogen auf die Anzahl der Anerkennungsbescheide, stellt der Beruf „Gesundheits- und Krankenpfleger/in Pflegefachmann/frau“ mit einer Antragszahl von 20.652 den eindeutigen Spitzenreiter dar. Auch für den Beruf „Arzt/Ärztin“ ist ein Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen, so dass diese die nächstgroße Gruppe mit einer Antragszahl von 8.592 bilden (2021: 8.298). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich vor allem bei dem nicht reglementierten Beruf „Elektroniker/in“ die Antragszahl gesteigert (von 825 im Jahr 2021 auf 948 im Jahr 2022), so dass dieser mittlerweile zu den Top 5 antragstärksten Berufen gehört. Generell sind die nicht reglementierten Berufe „Elektroanlagemonteur/in“, Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kraftfahrzeugmechatroniker/in und „Koch/Köchin“ ebenfalls unter den 10 antragsstärksten Berufen 2022. Sie alle liegen mit weniger als 1.000 Anträgen jedoch deutlich hinter den beiden zuvor genannten medizinischen Berufen.