Die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse von Menschen mit ausländischem Berufsabschluss werden oftmals unzureichend erkannt und genutzt, da Inhalt und Qualität ausländischer Aus- und Fortbildungen bislang nur schwer beurteilt werden konnten. Das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Anerkennungsgesetz“ (Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen – BQFG) schafft hier Abhilfe. Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus – haben seitdem einen Rechtsanspruch, ihre Berufsqualifikation von einer zuständigen Stelle (z. B. der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer) auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen.
Hier können Sie den BQFG Gesetzestext, Änderungen/ Aktualisierungen und Hinweise zum Gesetz nachlesen:
- BQFG (pdf-Datei, Fassung vom 22. Dezember 2015): Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein Artikelgesetz. Es setzt sich aus mehreren Gesetzen bzw. Änderungen bestehender Gesetze zusammen. Der erste Artikel umfasst das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Die folgenden Artikel 2 bis 61 behandeln Änderungen in den Berufsgesetzen und Verordnungen der reglementierten Berufe, wie zum Beispiel in der Handwerksordnung, im Bundesbeamtengesetz oder im Krankenpflegegesetz.
- Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes (vom 29. März 2017): Artikel 150 zur Änderung des BQFG.
- Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2015): Dieses Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- Informationssystems („IMI-Verordnung“).
- Gesetzesänderungen zum 1. August 2013: Durch das E-Government-Gesetz des Bundes, das seit 1. August 2013 in Kraft ist, wurden folgende Änderungen des BQFG eingeführt:
Anerkennungsverfahren können per E-Mail beantragt werden (Aufhebung des Schriftformerfordernisses in § 6 Absatz 1 Satz 2 BQFG): Mit der Gesetzesänderung können Antragstellerinnen und Antragsteller die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses ab sofort mittels einfacher E-Mail beantragen. Bisher mussten Anträge postalisch, per Faxkopie oder mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen E-Mail eingereicht werden. Das Erfordernis, die Unterlagen nach § 5 Absatz 1 BQFG in der dort geforderten Form (beglaubigte Kopie/Original) einzureichen, bleibt unberührt. Wenn und soweit die zuständigen Stellen einfache Kopien zulassen, können diese das Verfahren insbesondere bei Anträgen aus dem Ausland schnell und unbürokratisch durchführen.
Wohnort wird ab sofort erhoben (Ergänzung des erforderlichen Erhebungsmerkmals "Wohnort" in § 17 Absatz 2 Nr. 1 BQFG): Die Angabe des Ortes, in dem die Antragstellerin bzw. der Antragsteller wohnt, ist für die Evaluation der regionalen Antragssituation sowie der Antragszahlen aus dem Ausland zwingende Voraussetzung. Aus diesem Grund erheben zuständige Stellen nun im Rahmen der Statistikpflicht neben den Angaben u.a. zur Staatsangehörigkeit, dem Geschlecht und Datum der Antragstellung auch Daten zum Wohnort. Insbesondere für die Fälle gebündelter Zuständigkeiten (z. B. IHK FOSA) ist die rechtlich abgesicherte Möglichkeit der regionalen Betrachtung von besonderer Bedeutung. Dieses Erhebungsmerkmal wird ab der nächsten Erhebungsrunde von den Statistischen Ämtern abgefragt. - Bereits bestehende gesetzliche Regelungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit:
- Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und Rates für EU-Bürger/-innen im reglementierten Bereich, die 2014 durch die Richtlinie 2013/55/EU modernisiert wurde
- § 10 des Bundesvertriebenengesetzes, kurz BVFG, für Personen mit Spätaussiedlerstatus
- Bilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich
- Erläuterungen zum BQFG (pdf-Datei): Die Erläuterungen zum Anerkennungsgesetz des Bundes geben einen Überblick über die Ziele des Gesetzes, seine Struktur und Inhalte, die Verfahren nach dem BQFG sowie über die Änderungen in den berufsrechtlichen Fachregelungen. Sie sollen so zum besseren Verständnis des Gesetzes beitragen.
- Informationsblatt AG Vollzug (pdf-Datei): Das Informationsblatt „Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse“ beantwortet alle wichtigen Fragen zum Anerkennungsgesetz speziell für Anerkennungssuchende. Diese finden hier Antworten auf Fragen wie: Worum geht es beim Anerkennungsgesetz? Wer kann das Verfahren durchlaufen? Welche Unterlagen werden benötigt?
- Informationen zum Wahlrecht bei Spätaussiedlern/BVFG-Berechtigten: Spätaussiedlerinnen und -siedler können wählen, ob sie zur Anerkennung ihrer Abschlüsse das Anerkennungsverfahren nach § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder das Verfahren auf Gleichwertigkeitsprüfung nach dem BQFG durchlaufen wollen.