Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhält in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen einen Bescheid von der zuständigen Stelle. Die Bearbeitung kann sich verlängern, wenn keine Informationen über die Inhalte der ausländischen Berufsqualifikation zur Verfügung stehen. Die zuständige Stelle kann in diesem Fall die Bearbeitungsfrist angemessen verlängern.
Der Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung zeigt auf, über welche beruflichen Qualifikationen die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verfügt und inwiefern das ausländische Qualifikationsprofil dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Gegebenenfalls werden die bestehenden wesentlichen Unterschiede beschrieben. Beispiele für Anerkennungsbescheide der Handwerkskammern oder IHK Fosa finden Sie in dem Blog von Unternehmen Berufsanerkennung.
Am Ende der Gleichwertigkeitsprüfung gibt es drei mögliche Ergebnisse, die der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in dem entsprechenden Bescheid mitgeteilt werden. Reichen die vorliegenden Informationen nicht für eine Gleichwertigkeitsprüfung aus, kann die zuständige Stelle auch eine Qualifikationsanalyse durchführen.