Das Verfahren im Überblick
Im Rahmen der beruflichen Anerkennung wird eine ausländische Berufsausbildung oder Fortbildung mit einer deutschen verglichen.
Formaler Vergleich: Zunächst werden festgelegte formale Kriterien – wie Inhalte, Dauer und Lernorte – verglichen.
Individuelle Prüfung: Reicht dieser formale Vergleich nicht aus, um die Gleichwertigkeit zu beurteilen oder um eine volle Gleichwertigkeit bescheiden zu können, werden die zusätzlich vorliegenden Qualifikationen wie zum Beispiel Berufserfahrung oder Weiterbildungen herangezogen, um die Gleichwertigkeit zu prüfen.
Sowohl das Verfahren als auch die Zuständigkeiten sind gesetzlich geregelt.
Das Ergebnis des Verfahrens: ein rechtskräftiger Bescheid
Der rechtskräftige Bescheid beschreibt, welche Qualifikationen die Antragstellerin oder der Antragsteller besitzt, inwieweit diese dem angegebenen deutschen Referenzberuf „gleichen“ und – wenn eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wird – welche Unterschiede gegebenenfalls bestehen.
Folgende Entscheidungen kann die zuständige Stelle als Ergebnis eines Anerkennungsverfahrens treffen:
- volle Gleichwertigkeit
- teilweise Gleichwertigkeit
- keine Gleichwertigkeit
Mithilfe dieses Bescheids können sich Unternehmen ein umfassendes Bild davon machen, welche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse eine Bewerberin oder ein Bewerber mit ausländischen Qualifikationen mitbringt. Dadurch sind Unternehmen in der Lage, ihr Personal den gelernten Fähigkeiten entsprechend einzusetzen und die vorhandenen Potenziale bestmöglich zu nutzen.
Neben dem Bescheid zur vollen Gleichwertigkeit fördert auch der Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Denn er veranschaulicht die vorhandenen Qualifikationen aber auch die Unterschiede zur deutschen Ausbildung, so dass Unternehmen die neue Mitarbeiterin bzw. den neuen Mitarbeiter gezielt einsetzen und gleichzeitig Anknüpfungspunkte für eine gezielte Weiterbildung identifizieren können.
Weiterhin ist es der Antragstellerin oder dem Antragsteller möglich, durch eine Anpassungsqualifizierung die volle Gleichwertigkeit zu erhalten. Im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung werden dann die fehlenden Fähigkeiten, Kenntnisse oder Fertigkeiten, im Vergleich zum deutschen Referenzberuf, nachgeholt.
Allgemeine Informationen zur Anpassungsqualifizierung finden Sie hier.
Informationen zu einer betrieblichen Anpassungsqualifizierung hat das Projekt Unternehmen Berufsanerkennung (UBA HWK) hier zusammengestellt.