Stimme zum BQ-Portal: Alicja Slufik von Frauen in Arbeit und Wirtschaft e.V.

Ich heiße Alicja Slufik, bin seit 1997 beim Verein Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V. (FAW) beschäftigt und berate Migrantinnen zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Außerdem bin ich beim IQ Netzwerk – Integration durch Qualifizierung im Projekt „Multiplikator_innen-Schulung für Mitarbeiter_innen der Migrationdienste“ für Schulungen und Informationsveranstaltungen zum Thema Anerkennung zuständig. Seit Januar 2013 haben etwa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, Agenturen für Arbeit und Migrationsdienste an unseren Schulungen teilgenommen.

Was ist die Aufgabe des Frauen in Arbeit und Wirtschaft e. V. (FAW)?

Migrantinnen, die ihren Berufs- und Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, gelingt es nur sehr schwer, auf dem bremischen Arbeitsmarkt in ihrem erlernten Beruf Fuß zu fassen. Oft werden Tätigkeiten angenommen, die deutlich unter ihrer Qualifizierung liegen. Dadurch erfahren die Frauen eine berufliche und soziale Deklassierung. Seitdem das Anerkennungsgesetz in Kraft ist, finden bei uns deutlich mehr Beratungen zum Thema Anerkennung von ausländischen Abschlüssen statt. Die Unterstützung des FAW gibt den Frauen ein positives Gefühl und mehr Sicherheit.

 

Wie kann man sich die Verfahrensberatung des FAW vorstellen? In welchen Bereichen benötigen die Migrantinnen vor allem Ihre Unterstützung?

Im Rahmen der Beratung wird unter anderem auch die Bedeutung der Voll- oder Teilanerkennung besprochen. Eine positive Bewertung des Bildungs- und Berufsabschlusses (Anerkennung) bedeutet nicht, dass die Rat suchenden Frauen sofort einen Arbeitsplatz bekommen. Häufig benötigen sie weitere Qualifikationen und müssen beispielsweise zusätzlich ihre Sprachkenntnisse verbessern oder Praktika absolvieren. Werden Defizite zu deutschen Abschlüssen und Inhalten festgestellt, helfen Nach- und Anpassungsqualifizierung dabei, diese zu beheben. Hierbei unterstützt der FAW und hilft den Migrantinnen, eine passende Qualifizierung zu finden. In der Verfahrensberatung erklären wir den Frauen, dass die berufliche Anerkennung nicht nur ein Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens ist, sondern darüber hinaus eine Anerkennung im Sinne von Respekt und Wertschätzung der persönlichen Lebensleistung darstellt. Leider entscheiden sich einige Frauen auch gegen die Antragstellung – aus Kostengründen oder wenn ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen.

 

In der Verfahrensberatung des FAW erhalten die Frauen Informationen und Unterstützung zu folgenden Themen:

  • Erläuterung der wesentlichen Unterschiede zwischen Ausbildung im Heimatland und den deutschen Anforderungen
  • Fragen zum Bremer Bildungs-, Berufs- und Hochschulsystem
  • Benennung von zuständigen Stellen für das Anerkennungsverfahren
  • Antragsstellung und Zusammenstellung der Unterlagen
  • Verlauf des Anerkennungsverfahrens
  • Erläuterung von Begriffen, wie zum Beispiel „positiver oder negativer Bescheid" und Teilanerkennung
  • Überprüfung von Ablehnungsgründen
  • Suche nach Qualifizierungsmöglichkeiten und Bildungsträgern
  • Erläuterung von Fördermöglichkeiten für Qualifizierungsmaßnahmen
  • Klärung von Kostenübernahmemöglichkeiten des Anerkennungsverfahrens
  •  Orientierung zu potenziellen Arbeitgebern

 

Welche Rolle spielen Unternehmen im Anerkennungsverfahren?

In den Kontakten mit den Betrieben empfehlen wir, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen noch stärker für ihre Fachkräftesicherung zu nutzen. D.h. stärker zu prüfen, ob in der eigenen Belegschaft Potenziale hinsichtlich der Anerkennung von im Ausland erworbener Abschlüsse zu finden sind und die Mitarbeiterinnen für die Antragstellung zu gewinnen. Betriebe können hier auf die kompetente Beratung und Unterstützung durch FAW vertrauen.