Fachkräfte aus dem Ausland
Auf dieser Seite finden Unternehmen Informationen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), Anerkennungspotenziale von Fachkräften aus ausgewählten Fokusländern, Praxisbeispiele der erfolgreichen Rekrutierung aus dem Ausland sowie Anlaufstellen für Unternehmen.
Das FEG und seine Chancen für Unternehmen
Mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) können Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. Neue Zugangswege zum Beispiel mittels Anerkennungspartnerschaft oder Chancenkarte kommen hinzu. Die neuen Regelungen, die ab November 2023 und bis Juni 2024 sukzessive in Kraft treten, vereinfachen und flexibilisieren die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Ausführliche Informationen rund um das neue FEG, die Einreisemöglichkeiten und Verfahrensschritte werden auf Make it in Germany erläutert.
Insbesondere mit Blick auf die Berufsanerkennung werden im Folgenden die wichtigsten Regelungen und Neuerungen des FEG im Überblick dargestellt:
Internationale Fachkräfte mit einem im Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Hochschul- oder Berufsabschluss, der als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt ist, dürfen nun jeden nicht-reglementierten Beruf ausüben. Die qualifizierte Beschäftigung muss dabei nicht in Zusammenhang mit der Qualifizierung stehen. Link zu Make it in Germany
Fachkräfte können zur Arbeitsaufnahme und parallelen Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Voraussetzungen sind, ein mindestens zweijähriger im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss und der Nachweis von Deutschkenntnissen auf A2-Niveau. Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses erfolgt im Anschluss an die Einreise. Link zu Make it in Germany
Fachkräfte können ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Deutschland arbeiten, wenn sie eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem nicht- reglementierten Beruf absolviert haben und über zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren verfügen. Hier sind Gehaltsvorgaben zu beachten. Link zu Make it in Germany
Fachkräfte mit einer teilweisen Anerkennung können zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland einreisen. Der Zeitraum umfasst 24 Monate und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Link zu Make it in Germany
Die Einführung einer Chancenkarte ab Juni 2024 basierend auf einem Punktesystem ermöglicht Drittstaatsangehörigen die Arbeitssuche in Deutschland. Punkte werden für berufsbezogenen Merkmale, anerkannten Abschluss, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter vergeben.
Wie das Anerkennungsverfahren generell abläuft und wie Sie als Betrieb dabei unterstützen können, erfahren Sie in unserer Rubrik "Anerkennung für Betriebe".
Fokusländer mit Anerkennungspotenzialen zur Fachkräfterekrutierung
Für einige Länder besteht in den kommenden Jahren Fachkräftepotenzial für die Zuwanderung in nennenswertem Umfang. Auf der Suche nach ausländischen Fachkräften lohnt es sich also, diese Länder in den Blick zu nehmen.
Unsere Steckbriefe zu 18 Fokusländern mit hohen Potenzialen zur Fachkräfterekrutierung beinhalten Informationen zur Wirtschaft und Gesellschaft in den Ländern, zu den wichtigsten Eigenschaften der Berufsbildungssysteme und zur aktuellen Zuwanderung nach und Integration in Deutschland. Die Steckbriefe werden laufend um weitere Länder erweitert.
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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Sie wissen bereits, wen Sie einstellen wollen, und möchten den Einstellungsprozess der ausländischen Fachkraft beschleunigen? Für Unternehmen besteht hier die Möglichkeit, über die lokale Ausländerbehörde das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren in Anspruch zu nehmen.
Damit wird zum einen das Anerkennungsverfahren in verkürzter Zeit durchgeführt und zum anderen das Visum der ausländischen Fachkraft schneller erteilt. Das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens soll innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. Für das Verfahren fällt eine zusätzliche Gebühr von 411 Euro an.
Mit der Vollmacht einer Fachkraft können Sie über die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland das Verfahren einleiten. Damit erhalten Sie die Befugnis, sämtliche Erklärungen und Handlungen verbindlich vorzunehmen, die für das Verfahren erforderlich sind.
Grundlage für das Verfahren ist § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Nähere Informationen zum beschleunigten Verfahren sowie eine Muster-Vollmacht finden Sie bei Make it in Germany.
Fachkräfteeinwanderung: Ansprechpartner für Unternehmen
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens bei der Fachkräfteeinwanderung existieren zahlreiche Anlaufstellen und Portale, bei denen Sie sich informieren und beraten lassen können. Damit Sie die passende Stelle für Ihre Belange finden können, haben wir alle wichtigen Akteure für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen
In dieser Rubrik finden sie weitere Studien und Berichte rund um die Fachkräfteeinwanderung und berufliche Anerkennung in Deutschland.