Der Anteil der vollen Gleichwertigkeiten fällt je nach Beruf unterschiedlich aus. Für die reglementierten Berufe liegt der Anteil der vollen Anerkennung zwischen 25 und 65 Prozent mit Ausnahme des Tierarztes/der Tierärztin, der eine Erfolgsquote von 80 Prozent aufweist. Bei über 50 Prozent der Bescheide zu den Gesundheits- und Krankenpflegern/innen, Gesundheits- und Kinderpflegern/innen, Medizinisch-technische(n) Radiologieassistenten/innen, Medizinisch-technische(n) Laboratoriumsassistenten/innen und Pharmazeutisch-technische(n) Assistenten/innen wird eine Ausgleichsmaßnahme auferlegt, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht absolviert war. Bei der Betrachtung der Auswertungen ist zu bedenken, dass ggf. eine größere Antragszahl bestimmter Berufe auf einzelne Länder entfallen, wodurch die Ergebnisse der vollen Gleichwertigkeit deutlich beeinflusst werden können.
Wie in der Grafik wiedergegeben, liegt der Anteil der auf volle Gleichwertigkeit lautenden Bescheide für den nicht reglementierten Beruf Koch/Köchin bei 83 Prozent am höchsten. Direkt danach folgen die Berufe Elektroanlagenmonteur/in, Fachkraft für Metalltechnik und Friseur/in mit über 60 Prozent. Auffallend geringe Quoten vollständiger Gleichwertigkeit gibt es hingegen bei Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikern/innen und Bauzeichnern/innen, dennoch werden 82 bzw. 77 Prozent eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. Ferner liegt der Anteil aller nicht reglementierten Berufe, denen eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt wird, zwischen 40 und 80 Prozent.
Anteil der Bescheide über die Gleichwertigkeit 2019 nach Berufen
Für die genaue Anzahl der Anerkennungsbescheide siehe Abbildung darunter.
Wie in den Jahren zuvor spielen auch im Jahr 2019 medizinisch reglementierte Berufe eine große Rolle im Rahmen von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland. Bezogen auf die Anzahl der Anerkennungsbescheide wurden zu den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Arzt/Ärztin die meisten Anerkennungsanträge gestellt. Die Antragsanzahl (15.925) hat für den Gesundheits- und Krankenpflegeberuf im Vergleich zum Vorjahr (10.563) deutlich zugenommen, während für den Arztberuf nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist. Ähnlich wie im Jahr 2018 liegt auch im Jahr 2019 der nicht reglementierte Beruf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement an dritter Stelle, mit weniger als 1.000 Anträgen jedoch deutlich hinter den beiden zuvor genannten Berufen. Häufig befinden sich auch Elektroniker/innen, Elektroanlagenmonteur/innen und Kraftfahrzeugmechatroniker/innen in Anerkennungsverfahren.
Anzahl der Anerkennungsbescheide 2019 nach Berufen